Garantiebedingungen
Garantiebedingungen für ONE-DNA™
Herausgegeben von Limegreen Holding B.V.
Version 1.0
Gültig ab: 15. Mai 2026
EINLEITUNG
Diese Garantiebedingungen gelten für von Limegreen® verkaufte und gelieferte Kunstrasenprodukte, sofern im für das betreffende Produkt maßgeblichen Produktdatenblatt oder in den Produktspezifikationen angegeben ist, dass eine Garantie gewährt wird.
Im maßgeblichen Produktdatenblatt oder in den Produktspezifikationen ist angegeben, welche Garantie gegebenenfalls für das betreffende Produkt gilt, einschließlich der maßgeblichen Garantiefrist. Die Bedingungen, Voraussetzungen, Beschränkungen und Ausschlüsse dieser Garantie sind in diesem Garantiedokument festgelegt.
Diese Garantie stellt ausschließlich eine beschränkte Produktgarantie dar. Diese beschränkte Garantie soll einen begrenzten Produktschutz in Bezug auf die UV-Stabilität, die Faserintegrität und die Materialintegrität des von Limegreen gelieferten ONE-DNA™-Kunstrasenprodukts innerhalb der maßgeblichen Produktspezifikationen und vorbehaltlich der in diesem Garantiedokument festgelegten Bedingungen, Voraussetzungen, Beschränkungen und Ausschlüsse bieten. Sie stellt keine allgemeine Produktgarantie, Leistungsgarantie, Systemgarantie, Installationsgarantie, Projektgarantie oder Garantie hinsichtlich der Eignung des Kunstrasens für ein bestimmtes Projekt, einen bestimmten Standort, eine bestimmte Nutzung, ein bestimmtes Leistungsergebnis oder ein beabsichtigtes Ergebnis dar und ist auch nicht als solche auszulegen.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Limegreen gelten für dieses Garantiedokument. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesem Garantiedokument und den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Limegreen haben die Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang.
Im Falle eines Widerspruchs zwischen dem maßgeblichen Produktdatenblatt oder den Produktspezifikationen und diesem Garantiedokument haben das Produktdatenblatt oder die Produktspezifikationen ausschließlich hinsichtlich der Art der gewährten Garantie und der maßgeblichen Garantiefrist Vorrang. Im Übrigen gilt dieses Garantiedokument.
Im Sinne dieses Garantiedokuments bezeichnet „Vertragspartner“ die Vertragspartei von Limegreen, an die der Kunstrasen verkauft und/oder geliefert wurde.
GARANTIEUMFANG
Bezieht sich der Kaufvertrag auf den Verkauf und/oder die Lieferung von Kunstrasen, gewährt Limegreen ausschließlich auf den von Limegreen gelieferten Kunstrasen eine Garantie, soweit und für die Dauer, die im bzw. in den für das betreffende Produkt maßgeblichen Produktdatenblatt bzw. Produktdatenblättern und Produktspezifikationen von Limegreen ausdrücklich angegeben ist.
Sofern im bzw. in den maßgeblichen Produktdatenblatt bzw. Produktdatenblättern und/oder Produktspezifikationen nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, gilt diese beschränkte Garantie ausschließlich für Mängel des von Limegreen gelieferten Kunstrasens, die sich auf Folgendes beziehen:
a. UV-Stabilität;
b. die Faserintegrität; und
c. die Materialintegrität,
jeweils nur insoweit, als der Kunstrasen nicht den jeweils geltenden Produktdatenblättern und/oder Produktspezifikationen entspricht.
Zur Klarstellung: Diese beschränkte Gewährleistung gilt ausschließlich für das von Limegreen tatsächlich verkaufte und gelieferte Kunstrasenprodukt. Die Gewährleistung gilt nicht für das installierte System als Ganzes, das Spielfeld als Ganzes, das Verlegeergebnis, den Unterbau, das Fundament, das Entwässerungssystem, das Shockpad, den Klebstoff, das Klebeband, das Füllmaterial, die Nähte, Pflegearbeiten, Nutzungsbedingungen, äußere Umstände oder Komponenten, Materialien bzw. Dienstleistungen, die nicht von Limegreen geliefert wurden; für diese übernimmt Limegreen keine Gewährleistung.
Diese beschränkte Gewährleistung ist nicht als Gewährleistung für Folgendes auszulegen:
a. die allgemeine Spielfeldleistung;
b. die sportliche Leistung;
c. das Ergebnis oder die Qualität der Verlegung;
d. der Zustand, die Eignung oder die Leistung des Unterbaus, Fundaments, Entwässerungssystems oder sonstigen Untergrunds;
e. ästhetische Eigenschaften, einschließlich Farbabweichungen, Erscheinungsbild, Glanz, Verblassen oder optischer Einheitlichkeit, es sei denn und nur soweit sie ausdrücklich von den jeweils geltenden Produktspezifikationen erfasst sind;
f. das Verhalten, die Festigkeit oder das Erscheinungsbild von Nähten;
g. das Verhalten des Füllmaterials, dessen Migration oder Verdichtung oder die Leistung eines Füllmaterials;
h. die Leistung, Eignung oder Haltbarkeit eines nicht von Limegreen gelieferten Shockpads, Klebstoffs, Klebebands, einer Drainageschicht oder sonstigen Systemkomponente;
i. die Gesamtleistung oder Haltbarkeit des installierten Systems als Ganzes; oder
j. Umwelt-, Nachhaltigkeits-, Kreislaufwirtschafts- oder sonstige „grüne“ Leistungsversprechen, es sei denn, sie sind ausdrücklich und spezifisch in den jeweils geltenden Produktdatenblättern und/oder Produktspezifikationen als Bestandteil des Gewährleistungsumfangs enthalten.
Die Gewährleistung gilt nur, wenn und soweit der Kunstrasen gemäß den jeweils geltenden Produktdatenblättern, Produktspezifikationen, Verlegeanleitungen und Pflegeanleitungen von Limegreen verwendet, verlegt, genutzt und gepflegt wurde. Andernfalls erlischt jeder Gewährleistungsanspruch.
Die Gewährleistungsfrist beginnt an dem Tag, an dem der Kunstrasen verlegt wird. Die Gegenpartei ist verpflichtet, das Verlegedatum ordnungsgemäß zu dokumentieren und Limegreen auf erstes Anfordern entsprechende Nachweise vorzulegen. Legt die Gegenpartei keine ausreichenden Nachweise für das Verlegedatum vor, wobei Limegreen die ausreichende Aussagekraft nach billigem Ermessen beurteilt, ist Limegreen berechtigt, einen Gewährleistungsanspruch zurückzuweisen.
Ist in den geltenden Produktdatenblättern und/oder Produktspezifikationen keine Garantiefrist angegeben, können aus diesem Garantiedokument weder Rechte noch eine eigenständige Garantiefrist abgeleitet werden.
RECHTE AUS DIESER GARANTIE
Weist der Kunstrasen innerhalb des Geltungsbereichs der Garantie einen von dieser Garantie abgedeckten Mangel auf, wird Limegreen nach eigenem Ermessen den Mangel beheben oder eine Ersatzmenge an Quadratmetern Kunstrasen liefern, die der von Limegreen festgestellten Anzahl an Quadratmetern Kunstrasen entspricht, die nicht den Garantieanforderungen entspricht.
Die in dieser Klausel beschriebenen Abhilfemaßnahmen sind die einzigen und ausschließlichen Rechtsbehelfe, die im Rahmen dieser beschränkten Garantie zur Verfügung stehen.
Limegreen ist nur dann verpflichtet, den Kunstrasen nachzubessern oder auszutauschen, wenn sämtliche in diesem Garantiedokument, den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Limegreen sowie den für das betreffende Produkt geltenden Produktdatenblättern, Produktspezifikationen, Installationsanweisungen und Pflegeanweisungen festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Im Falle eines Austauschs kann Limegreen von der Gegenpartei die Zahlung eines Kostenbeitrags verlangen. Dieser Kostenbeitrag bezieht sich auf den Zeitraum, in dem der Kunstrasen bereits genutzt wurde, sowie auf den Nutzen, den die Gegenpartei während dieses Zeitraums aus dem Kunstrasen gezogen hat.
Limegreen legt die Höhe eines etwaigen Kostenbeitrags für jeden Einzelfall fest. Dabei kann Limegreen unter anderem den seinerzeit gezahlten Kaufpreis, die geltende Garantiefrist, das Installationsdatum, den bereits verstrichenen Nutzungszeitraum, Art und Umfang des Mangels, den Zustand des Kunstrasens, die Nutzungsintensität, den Wartungsaufwand und alle sonstigen Umstände des Einzelfalls berücksichtigen.
Limegreen informiert die Gegenpartei vorab schriftlich über jeden zu zahlenden Kostenbeitrag. Der Austausch des Kunstrasens erfolgt erst, nachdem die Gegenpartei dem von Limegreen festgelegten Kostenbeitrag und den sonstigen Bedingungen für den Austausch schriftlich zugestimmt hat.
Wird keine Einigung über den Kostenbeitrag oder die sonstigen Bedingungen für den Austausch erzielt, ist Limegreen nicht verpflichtet, Ersatz-Kunstrasen zu liefern. In diesem Fall behält sich Limegreen das Recht vor, den Garantieanspruch nach eigenem Ermessen auf andere Weise zu bearbeiten, einschließlich der Behebung des Mangels, oder den Anspruch abzulehnen, wenn die geltenden Garantiebedingungen nicht erfüllt sind.
Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, umfasst die Garantie im Falle der Lieferung von Ersatzkunstrasen weder die Kosten für den Ausbau, die Entsorgung oder die Verarbeitung des mangelhaften Kunstrasens noch die Kosten für die Vorbereitung des Unterbaus, die erneute Verlegung, Arbeitskosten, Transport, Inspektionen, Untersuchungen oder sonstige zusätzliche Kosten.
Eine Abhilfe oder ein Austausch im Rahmen dieser beschränkten Garantie verlängert, erneuert oder setzt die ursprüngliche Garantiefrist nicht neu in Gang, sofern Limegreen nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart hat.
WANN GILT DIE GARANTIE NICHT?
Die Garantie gilt nicht, wenn der Kunstrasen für andere als die Zwecke verwendet wird, für die er entwickelt und verlegt wurde. Dazu zählt unter anderem die Nutzung für Aktivitäten, für die der Kunstrasen nicht vorgesehen ist, wie Speerwurf, Diskuswurf, Rollschuhlaufen oder eine andere unsachgemäße Nutzung.
Die Garantie gilt ebenso nicht, wenn Dritte ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Limegreen Reparaturen, Änderungen oder Arbeiten am Kunstrasen durchgeführt haben.
Darüber hinaus gilt die Garantie nicht, wenn die vorgeschriebene oder empfohlene fachgerechte Pflege nicht jährlich durchgeführt wurde oder wenn die Gegenpartei nicht nachweisen kann, dass diese Pflege rechtzeitig und ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
Die Garantie gilt ebenfalls nicht, wenn der behauptete Mangel, Schaden, die Abweichung, Wertminderung oder eingeschränkte Leistung durch die Installation, den Unterbau, das Fundament, die Entwässerung, die Verfüllung, Nähte, die Nutzung, die Pflege, externe Faktoren oder ein Produkt, Bauteil, Material oder eine Dienstleistung verursacht wird oder damit zusammenhängt, das bzw. die nicht von Limegreen geliefert wurde.
AUSSCHLÜSSE
Die Garantie gilt nicht für Schäden, Mängel, Abweichungen oder Wertminderungen, die ganz oder teilweise verursacht wurden durch:
a. die unsachgemäße Installation des Spielfelds, des Kunstrasens oder des Unterbaus;
b. Feuer, Risse, Unfälle, Vandalismus, unsachgemäße Nutzung, Unachtsamkeit oder Vernachlässigung;
c. die Verwendung eines anderen als des vorgeschriebenen Verfüllsands;
d. die Verwendung eines anderen als des vorgeschriebenen Klebstoffs;
e. die unzureichende Pflege des Verfüllsands, sofern zutreffend;
f. die Nutzung für andere als die vorgesehenen Zwecke;
g. die unsachgemäße Pflege, der unzureichende Schutz oder die unsachgemäße Reparatur des Kunstrasens;
h. die Verwendung aggressiver chemischer Substanzen;
i. die Verwendung aggressiver oder ungeeigneter Reinigungsmittel oder Reinigungsmethoden;
j. statische Elektrizität;
k. Lagerung außerhalb geschlossener Räume, nicht trocken oder in einem Bereich mit Temperaturen außerhalb von 12 °C bis 35 °C;
l. direkte oder indirekte Einwirkung – auch durch Reflexion – von Temperaturen über 75 °C;
m. Verfärbungen von Polyamidfasern durch Chloride;
n. das Anbringen oder Befestigen von Gegenständen auf dem Kunstrasen oder daran;
o. höhere Gewalt und andere Umstände, auf die Limegreen oder seine Lieferanten keine angemessene Kontrolle ausüben können.
p. Verfüllmaterialien, Untergründe, Fundamente, Entwässerungssysteme, Stoßdämpfungsunterlagen oder andere darunterliegende, tragende oder zu einem System gehörende Komponenten, die nicht von Limegreen geliefert wurden, einschließlich deren Verhalten, Eignung, Zustand oder Leistung;
q. die allgemeine Leistung des Spielfelds, des Sportplatzes oder des Systems, einschließlich Bespielbarkeit, Ballverhalten, Stoßdämpfung, Traktion, Rutscheigenschaften und ähnlicher Leistungsmerkmale;
r. ästhetische Merkmale sowie umweltbezogene, nachhaltigkeitsbezogene, kreislaufwirtschaftliche, recyclingbezogene oder sonstige „grüne“ Leistungsversprechen, sofern sie nicht ausdrücklich durch die geltenden Produktspezifikationen und diese eingeschränkte Garantie abgedeckt sind;
s. nicht autorisierte Reparaturen, Änderungen, Ergänzungen oder Modifikationen; und
t. Verschmutzung, Verunreinigung, chemische Einwirkung, äußere Einflüsse, höhere Gewalt oder andere Umstände, die außerhalb der angemessenen Kontrolle von Limegreen oder seinen Lieferanten liegen.
Normale Abnutzung stellt im Sinne dieser Garantie keinen Mangel dar. Das Ausmaß der Abnutzung hängt unter anderem von der Intensität und Art der Nutzung, dem Untergrund, der Pflege und den Bedingungen ab, unter denen der Kunstrasen genutzt wird.
Normale Alterung, Gebrauchsspuren, geringfügige ästhetische Veränderungen, Farbabweichungen, Farbverblassung, Veränderungen des Erscheinungsbilds, des Glanzes, der Textur oder der optischen Gleichmäßigkeit sowie die regelmäßige Materialalterung stellen im Sinne dieser eingeschränkten Garantie keinen Mangel dar, sofern der Kunstrasen innerhalb des geltenden Produktdatenblatts bzw. der geltenden Produktspezifikationen bleibt.
Ein ästhetisches Merkmal ist von dieser eingeschränkten Garantie nur dann und nur insoweit erfasst, als dieses Merkmal im geltenden Produktdatenblatt bzw. in den geltenden Produktspezifikationen ausdrücklich als Bestandteil des Garantieumfangs aufgeführt ist.
Geringfügige Abweichungen, die die UV-Beständigkeit, die Integrität der Fasern oder die Materialintegrität des Kunstrasens innerhalb der geltenden Produktspezifikationen nicht wesentlich beeinträchtigen, stellen im Sinne dieser eingeschränkten Garantie keinen Mangel dar.
SCHRUMPFUNG UND AUSDEHNUNG
Kunstrasen kann sich unter dem Einfluss von unter anderem Wärme, Kälte, UV-Strahlung, Temperaturschwankungen, klimatischen Bedingungen, der Verlegemethode, der Befestigung am Rand, der Verfüllung oder Stabilisierung, der Nutzung, der Pflege sowie des Untergrunds oder anderer darunterliegender Strukturen zusammenziehen, ausdehnen oder anderweitig maßliche Veränderungen zeigen. Solche maßlichen Veränderungen sind bei Kunstrasen bis zu einem gewissen Grad systembedingt und stellen für sich genommen keinen Mangel dar.
Diese Garantie deckt keine Schrumpfung, Ausdehnung oder sonstigen Maßveränderungen ab, die durch eine fehlerhafte oder unzureichende Installation, eine unzureichende Befestigung am Rand, eine unzureichende Verfüllung oder Stabilisierung, ungeeignete oder instabile Untergrundbedingungen, Temperatur- oder Klimabedingungen, Nutzung, Wartung, äußere Einflüsse oder Komponenten, Materialien oder Dienstleistungen verursacht werden oder damit zusammenhängen, die nicht von Limegreen geliefert wurden.
Schrumpfung, Ausdehnung oder sonstige Maßveränderungen stellen nur dann einen von dieser beschränkten Garantie gedeckten Mangel dar, wenn Limegreen feststellt, dass eine anormale oder übermäßige Maßinstabilität des Kunstrasens selbst vorliegt, und nur wenn der Vertragspartner nachweist, dass der Kunstrasen vollständig gemäß den geltenden Produktdatenblättern, Produktspezifikationen, Installationsanweisungen und Pflegeanweisungen von Limegreen installiert, befestigt, stabilisiert, genutzt und gewartet wurde.
Jeder Verweis in Produktinformationen, technischen Dokumentationen oder anderen Materialien auf indikative Maßtoleranzen darf nicht als automatische Garantieschwelle, Leistungsgarantie oder Abnahmekriterium ausgelegt werden, sofern dies nicht in den jeweils geltenden Produktdatenblättern und/oder Produktspezifikationen ausdrücklich und spezifisch als solches angegeben ist.
KREISLAUFWIRTSCHAFT, RECYCLINGFÄHIGKEIT UND RÜCKNAHME
Alle Aussagen zur Kreislauffähigkeit, Recyclingfähigkeit, zum Recycling, zur Wiederverwendung, zu Rücknahmemöglichkeiten oder zu anderen umwelt- oder nachhaltigkeitsbezogenen Eigenschaften des Kunstrasens sind lediglich indikativ und stellen kein garantiertes Ergebnis, keine Garantieverpflichtung und keine Erfolgspflicht dar, sofern Limegreen nicht ausdrücklich und spezifisch schriftlich etwas anderes vereinbart hat.
Die tatsächliche Möglichkeit des Recyclings, der Wiederverwendung, der Rücknahme oder einer anderen kreislauforientierten Verarbeitung hängt von verschiedenen Faktoren ab, die außerhalb der Kontrolle von Limegreen liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Entscheidungen des Eigentümers oder Endnutzers, lokale Infrastruktur, lokale Gesetze und Vorschriften, verfügbare Verarbeitungsanlagen, technische und wirtschaftliche Machbarkeit, den Zustand des Kunstrasens zum maßgeblichen Zeitpunkt, Verunreinigungen, Verschmutzungen, Rückstände von Einstreumaterial, Klebstoffrückstände, Fremdmaterialien sowie geltende Anforderungen an Sammlung, Sortierung und Verarbeitung.
Limegreen ist nicht verpflichtet, Kunstrasen nach seiner Nutzung zurückzunehmen, zu recyceln, wiederzuverwenden oder anderweitig zu verarbeiten, es sei denn, eine solche Verpflichtung wurde zwischen Limegreen und dem Vertragspartner ausdrücklich und spezifisch schriftlich vereinbart.
ERSATZ AUSSERHALB DER GARANTIE
Wenn ein Mangel am Kunstrasen nicht von der Garantie gedeckt ist, kann Limegreen dennoch nach eigenem Ermessen entscheiden, den mangelhaften Kunstrasen ganz oder teilweise zu ersetzen. Eine solche Entscheidung erfolgt freiwillig und stellt kein Anerkenntnis von Limegreen dar, dass ein von der Garantie gedeckter Mangel vorliegt.
In diesem Fall ist Limegreen weder für die Entfernung oder Entsorgung des mangelhaften Kunstrasens noch für die dafür anfallenden Kosten verantwortlich. Außerdem trägt die Gegenpartei die Transportkosten für den Ersatzkunstrasen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
MELDUNG EINES GARANTIEANSPRUCHS
Ein Anspruch aus dieser Garantie muss Limegreen innerhalb von 5 Werktagen nach Entdeckung des behaupteten Mangels oder nachdem dieser vernünftigerweise hätte entdeckt werden können, schriftlich mitgeteilt werden.
Die Mitteilung muss mindestens die folgenden Informationen und Dokumente enthalten:
a. der Name und die Kontaktdaten des Käufers oder der Gegenpartei;
b. die Rechnung, Auftragsbestätigung oder einen anderen Kaufnachweis;
c. das Lieferdatum und gegebenenfalls das Verlegedatum;
d. der Name der Partei, die den Kunstrasen verlegt hat;
e. der Ort, an dem der Kunstrasen verlegt wurde;
f. die Art des Kunstrasens, die Rollennummer, die Chargennummer oder eine andere verfügbare Produktidentifikation;
g. eine klare Beschreibung des behaupteten Mangels;
h. mindestens drei deutliche Fotografien, auf denen der behauptete Mangel zu sehen ist;
i. Wartungsunterlagen, einschließlich eines Nachweises über die jährliche fachgerechte Wartung;
j. gegebenenfalls Angaben zum Füllsand, Klebstoff, Reinigungsmitteln und durchgeführten Reparaturen.
Limegreen kann verlangen, dass Proben des Kunstrasens, der Fasern, des Füllmaterials oder anderer relevanter Materialien zur Untersuchung bereitgestellt werden.
Kosten, die dem Käufer, der Gegenpartei oder Dritten für Untersuchungen, Prüfungen, Beratungen, Tests oder Berichte entstehen, sind nur erstattungsfähig, wenn Limegreen zuvor schriftlich zugestimmt hat.
PRÜFUNG BEI LIEFERUNG
Die Gegenpartei muss den Kunstrasen unmittelbar nach der Lieferung auf sichtbare Mängel, Schäden, Abweichungen oder Unzulänglichkeiten prüfen.
Sichtbare Mängel, Schäden, Abweichungen oder Unzulänglichkeiten, die bei einer ordnungsgemäßen Prüfung nach der Lieferung hätten festgestellt werden können, müssen Limegreen innerhalb von 5 Werktagen nach Lieferung und Erhalt schriftlich gemeldet werden.
Erfolgt eine solche Mitteilung nicht fristgerecht, gilt der Kunstrasen zum Zeitpunkt der Lieferung als frei von sichtbaren Mängeln, Schäden, Abweichungen oder Unzulänglichkeiten, soweit gesetzlich zulässig.
Die Verlegung, das Zuschneiden oder die Verarbeitung des Kunstrasens durch die Gegenpartei oder in deren Auftrag gilt als Annahme des Kunstrasens hinsichtlich sichtbarer Mängel, Schäden, Abweichungen oder Unzulänglichkeiten, die vor einer solchen Verlegung, einem solchen Zuschneiden oder einer solchen Verarbeitung vernünftigerweise hätten festgestellt werden können.
HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Jegliche Haftung von Limegreen im Zusammenhang mit diesem Garantiedokument, dem Kunstrasen, dem Kaufvertrag, der Lieferung, der Nutzung, der Pflege, der Behebung von Mängeln oder dem Ersatz des Kunstrasens richtet sich nach den Haftungsbestimmungen der geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von Limegreen.
Dieses Garantiedokument erweitert die Haftung von Limegreen gemäß den allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht. Die in diesem Garantiedokument beschriebenen Rechte auf Nachbesserung oder Ersatz gelten nur innerhalb der Grenzen und vorbehaltlich der Bedingungen dieses Garantiedokuments und der geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
KEINE WEITEREN GARANTIEN
Diese Garantie ist die einzige von Limegreen gewährte Garantie für den Kunstrasen, sofern Limegreen nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes bestätigt hat.
Händler, Wiederverkäufer, Installateure, Vertreter oder andere Dritte sind nicht berechtigt, im Namen von Limegreen zusätzliche Garantien zu gewähren, die Garantiefrist zu verlängern oder von diesem Garantiedokument abzuweichen, es sei denn, Limegreen hat dies zuvor schriftlich bestätigt.
Limegreen haftet nicht für Garantien, Zusagen oder Erklärungen, die Händler, Wiederverkäufer, Installateure oder andere Dritte gegenüber Endnutzern oder anderen Parteien abgegeben haben.
ÜBERTRAGUNG
Die Rechte aus dieser Garantie dürfen vom Käufer oder Vertragspartner ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Limegreen nicht auf einen Dritten übertragen werden.
Eine Übertragung ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Limegreen ist gegenüber Limegreen nicht wirksam.
Diese Garantie gilt ausschließlich für den Käufer oder Vertragspartner, an den Limegreen den Kunstrasen geliefert hat, sowie für dessen Rechtsnachfolger oder Dritte, denen die Garantierechte mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Limegreen übertragen wurden.
ANWENDBARES RECHT
Diese Garantie sowie alle daraus entstehenden Rechte und Pflichten unterliegen dem niederländischen Recht.
Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird, soweit anwendbar, ausgeschlossen.
Alle Streitigkeiten mit dem Vertragspartner werden unter Ausschluss aller anderen schiedsgerichtlichen, beratenden und/oder gerichtlichen Stellen durch das zuständige Zivilgericht am Geschäftssitz von Limegreen, nämlich das Bezirksgericht Gelderland, Standort Zutphen, entschieden.
KONTAKT BEZÜGLICH DER GARANTIE
Fragen zu dieser Garantie oder schriftliche Mitteilungen über mögliche Garantieansprüche können an folgende Adresse gerichtet werden:
Limegreen Holding B.V.
Koningslinde 7
7131MP Lichtenvoorde
Niederlande
info@one-dna.com
+31 (0) 541 21 79 00